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Gratulation Sie haben es geschafft!

Wer die Wahl hat, hat die Qual – …aber auch die Freiheit! Sie haben das Privileg, sich zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Damit auch Sie eine langfristig begeisternde Entscheidung treffen gilt es jetzt einige Punkte genauere zu prüfen. Jetzt gilt es die Besonderheiten der beiden Systeme gesetzliche wie auch private Krankenversicherung miteinander zu vergleichen.

Wie entsteht Sicherheit in der jeweiligen Beitragskalkulation? Mit welchen Beitragssteigerungen ist in beiden Lagern zu rechnen? Wie verhält es sich mit dem PKV-Beitrag im Rentenalter? Gibt es Zuschüsse von der Deutschen Rentenversicherung? Wo müssen Kinder versichert werden? Gibt es ein Zurück in die GKV? Nur wer fundierte Informationen erhält, kann eine bewusste und langfristig tragende Entscheidung treffen. Ich nehme die Herausforderung gerne an und werde Ihnen mit Sicherheit einige spannende Fakten aufzeigen können.

Gut gemeinte Tipps & nette Berater
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…helfen oft nicht wirklich weiter. Denn als Kunde kaufen Sie nicht den sympathischen Verkäufer. Leider passen gut gemeinte Ratschläge und tolle Meinungen von Bekannten oft genauso wenig in die eigene Lebensplanung und Situation. Daher prüfen Sie in Ruhe die Fakten, gehen Sie den Dingen auf den Grund. Gerne kann ich Ihnen viele weitere Quellen nennen und freue mich immer über jede kurze Frage. Denn genauso wenig wie die private Krankenversicherung im Alter wirklich teurer werden muss, ist nicht jeder Tarif gleich ein verlässlicher „Rund um Schutz“ für das Leben.
Im Leistungsfall zählen bei den privaten Versicherungen die Versicherungsbedingungen – die Zeiten der Kulanzleistungen gehen dem Ende zu und immer mehr Gesellschaften berufen sich auf ihre Paragraphen.
Das ist übrigens auch in der gesetzlichen Krankenkasse so, denn die Leistungen werden im Sozialgesetzbuch V geregelt.
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Ich bin mit der GKV zufrieden – Bin ich mit der GKV wirklich zufrieden:

Oder fehlt mir einfach noch die Erfahrung? Der hoffentlich nie eintretende Ernstfall. Der Moment, in dem es um die Leistungsunterschiede in einem staatlich begrenzten Katalog geht? Denn die Leistungen der GKV werden im Sozialgesetzbuch V geregelt und müssen laut

§ 12 SBG V – Wirtschaftlichkeitsgebot

  • ausreichend,
  • zweckmäßig und
  • wirtschaftlich sein
  • sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
  • Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Was das in der täglichen Praxis neben den mittlerweile legendären Wartezeiten bedeuten kann ist sicher auch ein ernsthaftes Gespräch wert.

Und ist die sprichwörtliche Beitragsstabilität der GKV wirklich so stabil? Immerhin hat sich auch in den letzten Jahren die Bemessungsgrenze und damit mein Beitrag immer weiter erhöht. Teilweise sogar über 5% pro Jahr…

Gewinnen Sie einen Einblick über Meinungen und Fakten
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Vertraglich garantierte Leistungen beenden die stetigen Leistungskürzungen und Rationierungen der gesetzlichen Krankenkassen

Eingebaute AlterssicherungModerne Tarife sorgen bereits heute für morgen vor. Mittels Alterungsrückstellungen, gesetzlichem Zuschlag und Beitragsentlastungskomponente bleibt Ihre PKV auch im Alter garantiert bezahlbar.