Arzneimittel

Arzneimittel

Gemäß MB/KK sind Arzneimittel versichert. Einige Tarife beschränken den Erstattungsumfang jedoch. Neben Eigenbeteiligungen gibt es auch Einschränkungen auf die Art der versicherten Arzneimittel. So erstatten manche Tarife lediglich die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente oder reduzieren die Erstattungshöhe, wenn vorhandene Generika nicht genutzt werden. Als Generika bezeichnet man ein Arzneimittel, das eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Medikaments ist. Von diesem Originalpräparat kann sich das Generikum bezüglich enthaltener Hilfsstoffe und Herstellungstechnologie unterscheiden. Generika sind preisgünstiger als das Arzneimittel des Erstanbieters, da keine Forschungskosten anfallen.

Künstliche Ernährung

Präparate oder Mittel zur künstlichen Ernährung sind medikamentenähnliche Nährstoffe, d.h. sie enthalten notwendige Eiweiße, Kohlenhydrate, Fette, Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente in optimaler Zusammensetzung, die für den Versicherten lebensnotwendig sind. Nach MB/KK sind grundsätzlich Arzneimittel versichert. Dazu gehören keine Präparate oder Mittel zur künstlichen Ernährung. Künstliche Ernährung ist der Oberbegriff für Enterale und parenterale Ernährung.

Bei der Enteralen Ernährung werden die Nährstoffe entweder als Trink- oder Sondennahrung über den Magen-Darm-Trakt durch den Mund oder mit Hilfe einer Sonde zugeführt. Zur Enteralen Ernährung gehören u.a. Aminosäuremischungen und Eiweißhydrolysate. Dies sind diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die nicht für die Verwendung als einzige Nahrungsquelle geeignet sind.

Als Trinknahrung bezeichnet man „Elementardiäten zur Therapie bei bestimmten Erkrankungen, d.h. Trinknahrung mit Gemischen von Nahrungsgrundbausteinen (Proteine, Aminosäuren, Kohlenhydrate, Fette, Mineralstoffe, Spurenelemente und Vitamine) die zur Ernährung bei bestimmten Erkrankungen als einzige Nahrungsquelle geeignet sind. Auf Enterale Ernährung können beispielsweise Patienten angewiesen sein, die nach einem Schlaganfall unter hochgradigen Schluckstörungen leiden – hier ist Sondennahrung angezeigt – oder Menschen mit Stoffwechselerkrankungen, wie etwa Säuglinge mit einer Kuhmilch-Eiweißallergie, die eine entsprechende Trinknahrung benötigen. Weitere Indikationen der enteralen Ernährung sind z.B. Multiple Sklerose, Kurzdarmsyndrom, Gesichtsfrakturen, Operationen im ZMK-Bereich oder Morbus Crohn.

Parenterale Ernährung führt dem Körper die Nährstoffe in einer Infusionslösung direkt über einen Venenkatheter zu. Bitte beachten Sie, ob auch die Geräte zur künstlichen Ernährung versichert sind.

Folgende Einschränkungen können für Leistungen bestehen:

  • Limitierung auf Häufigkeit der Erstattung, wie z.B. jährlich
  • Prozentuale Limitierungen (Eigenbeteiligung, eventuell begrenzt)
  • Preisliche Limitierungen (z.B. Erstattung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt) Limitierung auf Art der Ausführung, wie z.B. einfache Ausführung

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