PKV-Treuhänderstreit: Bundesregierung und BaFin geben Auskunft

In der Definition des Unabhängigkeits-Begriff besteht auch der Kern des Streits. Während die BaFin die Treuhänder nach den VAG-Vorgaben prüft, setzen nun schon mehrere Gerichte und Instanzen auf die Regelung nach § 319 Absatz 3 Nr. 5 HGB, die eigentlich für Wirtschaftsprüfer gedacht ist. Laut HGB dürfte ein Treuhänder maximal 30 Prozent seiner Einnahmen von einem Auftraggeber beziehen, um noch als unabhängig zu gelten.

von Florian Burghardt

ProContra Treuhänderstreit

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