Öffnungsklausel der privaten Krankenversicherungen

seitens des Verbands der Privaten Krankenversicherungen wurde uns mitgeteilt, dass es ab Januar 2019 eine Öffnungsaktion für Beamte auf Widerruf (Anwärter/innen), die eine Vorerkrankung und keine private Krankenversicherung haben, geben soll.
Bisher gibt es diese Öffnungsaktion von den Mitgliedern des Verbands der Privaten Krankenversicherungen nur für Beamte auf Probe, also für Beamte nach der Laufbahnprüfung.
Die Öffnungsklausel ist auf ein halbes Jahr nach der Prüfung und auf einen maximalen
Risikozuschlag von 30 % beschränkt. Leistungsausschlüsse gibt es nicht.

Nähere Informationen siehe:  azubi_pkv

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