Koalitionsvertrag: Kein Auftrag für einheitliche Gebührenordnung

wenn Angela Merkel in der kommenden Woche wie vorgesehen erneut zur Bundeskanzlerin gewählt wird, hat Deutschland die wohl spannendste Regierungsbildung seiner Geschichte erlebt. Nun muss die Umsetzung des Koalitionsvertrages folgen. Und da bemühen sich bereits einige, die Vereinbarungen nachträglich in ihrem Sinne umzudeuten. So verbreiten zurzeit SPD-Politiker die Legende, die geplante wissenschaftliche Kommission zur Reform der Ärzte-Vergütung solle Vorschläge für eine einheitliche Gebührenordnung für Privatpatienten und gesetzlich Versicherte unterbreiten. Doch nichts dergleichen steht im Koalitionsvertrag. Dort heißt es vielmehr: „Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden.“ Es geht also darum, jede Vergütungsart für sich zu modernisieren. Die PKV hat ihre Hausaufgaben dafür übrigens bereits gemacht: Ein gemeinsam mit der Ärzteschaft und Vertretern der Beihilfe entwickelter Vorschlag zur Novellierung der GOÄ ist bereits in weiten Teilen fertig. Dieses Konzept bildet den aktuellen Stand der Medizin ab, die ,sprechende Medizin‘ wird deutlich aufgewertet und es ermöglicht die rasche Aufnahme künftiger medizinischer Innovationen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Volker Leienbach

Quelle: newsletter@pkv.de

des PKV Verbandes

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